Danilo · Aktualisiert 2026-10-15 · Quellen: ESTV Steuerrechner, Steuerjahr 2026; BFS Strukturerhebung, durchschnittliche Mietpreise 2022–2024

Lohnt sich ein Steuerumzug mit tiefem Einkommen? Die Rechnung bei CHF 55'000

Steuerumzüge lohnen sich vor allem für Gutverdienende: Bei CHF 55'000 Bruttolohn schrumpft der mögliche Gewinn auf etwa ein Drittel. Stellen wir uns Sandra vor, alleinerziehend, mit einer Tochter in der zweiten Klasse, CHF 55'000 brutto in Zürich. Wo immer sie über Steuern liest, steht derselbe Satz: «Zieh nach Zug, da sparst du Tausende.» Der Satz ist nicht falsch. Er stammt nur oft von jemandem, der deutlich mehr verdient als sie.

Dieser Beitrag rechnet Sandras Fall durch, und den einer alleinstehenden Person mit demselben Lohn. Daneben steht jeweils die Rechnung für CHF 130'000, das Einkommen, mit dem die meisten Beiträge auf dieser Seite arbeiten. Erst nebeneinander sieht man, wie anders die Frage bei einem tieferen Lohn aussieht.

Was hier gerechnet ist

Die Zahlen sind die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, für das Steuerjahr 2026, wie sie der Steuerrechner der ESTV für das jeweilige Profil liefert. Gerechnet ist mit einem Bruttolohn aus unselbständiger Arbeit und ohne Kirchensteuer (konfessionslos). Individuelle Abzüge wie tatsächliche Kinderbetreuungskosten, bezahlte Alimente oder Säule 3a sind nicht modelliert; die üblichen Sozial- und Kinderabzüge hat der Rechner dagegen schon eingerechnet. Deine eigene Rechnung kann deshalb anders aussehen, manchmal deutlich. Die Abstände zwischen den Orten dürften trotzdem eine brauchbare Orientierung geben.

Sechs Orte, bewusst gemischt: zwei im Kanton Zürich, zwei klassische Tiefsteuerorte und zwei Städte, die bei diesem Einkommen deutlich mehr verlangen.

OrtAlleinstehend, CHF 55'000Alleinerziehend, 1 Kind, CHF 55'000Alleinstehend, CHF 130'000
Zürich (ZH)CHF 3'899CHF 1'297CHF 18'647
Uster (ZH)CHF 3'782CHF 1'255CHF 18'151
Freienbach (SZ)CHF 1'701CHF 188CHF 9'216
Zug (ZG)CHF 1'380CHF 0CHF 9'384
Lausanne (VD)CHF 5'402CHF 1'473CHF 25'370
Bern (BE)CHF 6'652CHF 3'386CHF 24'481

Der Abstand schrumpft auf etwa ein Drittel

Bei CHF 130'000 ist Lausanne der teuerste der sechs Orte und Freienbach der günstigste:

Bei CHF 55'000 tauschen die Enden die Plätze. Am teuersten ist Bern, am günstigsten Zug:

CHF 16'154 geteilt durch CHF 5'272 ergibt gut 3. Wer weniger verdient, zahlt überall weniger Steuern. Das ist keine Überraschung. Weniger offensichtlich ist, dass damit auch das ganze Feld enger zusammenrückt: Zwischen dem besten und dem schlechtesten Ort liegt bei Sandras Lohn nur noch ein Drittel dessen, was ein Gutverdiener sparen kann.

Als Verhältnis sieht der Unterschied riesig aus. Bern verlangt beim tiefen Lohn fast fünfmal so viel wie Zug. Nur bezahlt man die Miete in Franken, nicht in Verhältnissen.

Was ein Umzug von Zürich nach Zug im Monat bringt

Nehmen wir den Klassiker, Zürich nach Zug, für eine alleinstehende Person:

rund CHF 210 im Monat.

rund CHF 772 im Monat.

Diese Monatszahl ist die eigentliche Schwelle. Kostet die neue Wohnung in Zug mehr als CHF 210 mehr Miete als die jetzige, ist der Steuervorteil bei CHF 55'000 vollständig weg, bevor auch nur ein Umzugskarton gekauft ist. Bei CHF 130'000 bleibt fast viermal so viel Spielraum.

Bei einem Lohn in dieser Grössenordnung entscheidet die Miete, nicht der Steuerfuss. Wer eine bezahlbare Wohnung hat, gibt sie für CHF 210 im Monat besser nicht leichtfertig auf. Dazu kommen Kosten, die in keiner Steuertabelle stehen: eine neue Mietkaution, der Umzug selbst, vielleicht ein längerer Arbeitsweg mit einem teureren Abo.

Freienbach liegt mit CHF 3'899 − CHF 1'701 = CHF 2'198 pro Jahr ähnlich. Und Uster, im selben Kanton wie Zürich, spart gegenüber der Stadt gerade CHF 3'899 − CHF 3'782 = CHF 117 im Jahr. Steuerlich ist das kein Grund für einen Umzug.

Alleinerziehend: wo fast nichts mehr zu holen ist

Jetzt Sandras Fall, CHF 55'000 mit einem Kind. In Zug beträgt die Steuer CHF 0, in Freienbach CHF 188. Viel tiefer geht es nicht.

Von Zürich aus heisst das:

Das "Tausende sparen" aus all den Ratschlägen ist bei Sandra also ein gutes Tausend im Jahr, und das ist schon die bestmögliche Variante unter diesen sechs Orten. Wer in einer Gemeinde wohnt, die schon wenig verlangt, kann durch einen Umzug kaum noch etwas herausholen, weil die Rechnung nicht unter null fallen kann.

Selbst der grösste Abstand in dieser Gruppe, von Bern nach Zug, beträgt CHF 3'386 − CHF 0 = CHF 3'386 pro Jahr. Spürbar, ja. Aber für eine Alleinerziehende hängen an einem Wohnort Dinge, die schnell mehr wiegen: ein Krippenplatz, der Schulweg, die Grosseltern in der Nähe. Kita- und Hortgebühren hängen je nach Gemeinde vom Einkommen ab, und die Prämienverbilligung für die Krankenkasse regelt jeder Kanton selbst. Beides kann bei einem tiefen Einkommen mehr ausmachen als die Steuerrechnung. Die genauen Tarife erfährst du bei der Gemeinde und bei der kantonalen Stelle für Prämienverbilligung.

Bern und Lausanne: mehr Steuern, tiefere Mieten

Auffällig ist, wie stark Bern und Lausanne den tiefen Lohn belasten. Gegenüber Zürich zahlt eine alleinstehende Person mit CHF 55'000:

Das ist aber nur die halbe Rechnung. Das Bundesamt für Statistik weist für alle drei Städte eine durchschnittliche Miete auf derselben Grundlage aus (Stadt, 2022–2024): Zürich CHF 1'739, Bern CHF 1'413, Lausanne CHF 1'369 im Monat. Daraus:

Bei CHF 55'000 übersteigt der Mietunterschied die höhere Steuer in beiden Städten, in Bern um CHF 3'912 − CHF 2'753 = CHF 1'159, in Lausanne um CHF 4'440 − CHF 1'503 = CHF 2'937. Bei CHF 130'000 kippt das Bild. Dann zahlt man in Bern CHF 24'481 − CHF 18'647 = CHF 5'834 mehr Steuern als in Zürich, und der Mietunterschied deckt das nicht mehr. Dasselbe gilt für Lausanne mit CHF 25'370 − CHF 18'647 = CHF 6'723.

Ein Vorbehalt: Das sind Durchschnitte über alle Wohnungsgrössen aus der Strukturerhebung, keine Preise aktueller Inserate. Deine eigene Wohnung kann deutlich davon abweichen. Die Richtung aber ist klar: Je tiefer das Einkommen, desto mehr Gewicht hat die Miete und desto weniger die Steuer.

Was ausgeklammert bleibt

Ähnliches. Gerade bei Alleinerziehenden können sie das Ergebnis stark verschieben; massgebend ist die eigene Steuererklärung.

überhaupt gilt, weiss die kantonale Steuerverwaltung.

verfügbar und deshalb hier nicht mit den Stadtmieten verrechnet.

für den Einzelfall.

Und für deinen Fall?

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