Danilo · Aktualisiert 2026-09-29 · Quellen: ESTV Steuerdaten 2026 (via Zügles Steuer-Cache); ESTV Steuermäppchen (estv.admin.ch) – Vergleich der Kirchensteuersätze für juristische Personen; Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 303 Abs. 3 (fedlex.admin.ch)

Was ändert der Kirchenaustritt an der Steuerrechnung?

Wer aus der Kirche austritt, hört auch auf, Kirchensteuer zu zahlen. Wie viel das tatsächlich ausmacht, hängt stark davon ab, wo man wohnt – der Kirchensteuersatz ist kantonal, teils sogar kirchgemeindlich unterschiedlich geregelt. Dieser Beitrag zeigt anhand von fünf Gemeinden aus fünf Kantonen, was eine Konfession bei sonst gleichem Einkommen zusätzlich kostet – ohne eine Empfehlung, ob ein Austritt sinnvoll ist. Das ist eine persönliche Entscheidung, die weit über Franken hinausgeht.

Die Zahlen: mit und ohne Konfession

Alle folgenden Werte stammen aus Zügles Steuer-Cache für das Steuerjahr 2026, für eine alleinstehende Person ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von CHF 130'000. Die Spalte "ohne Konfession" entspricht dem ESTV-Wert `Confession: none` – so, wie ein Austritt sich in der offiziellen Steuerberechnung niederschlägt.

Gemeinde (Kanton)Ohne KonfessionMit KonfessionDifferenz
Zürich (ZH)CHF 18'647CHF 19'355 (reformiert oder röm.-kath.)CHF 19'355 − CHF 18'647 = CHF 708 / Jahr
Schwyz (SZ)CHF 12'878CHF 13'736 (röm.-kath.)CHF 13'736 − CHF 12'878 = CHF 858 / Jahr
Zug (ZG)CHF 9'384CHF 9'655 (röm.-kath.)CHF 9'655 − CHF 9'384 = CHF 271 / Jahr
Luzern (LU)CHF 17'094CHF 18'170 (röm.-kath.)CHF 18'170 − CHF 17'094 = CHF 1'076 / Jahr
Basel (BS)CHF 22'080CHF 23'568 (reformiert)CHF 23'568 − CHF 22'080 = CHF 1'488 / Jahr

In Zürich ergeben die reformierte und die römisch-katholische Kirchensteuer bei diesem Einkommen denselben Betrag (CHF 19'355). Das folgt aus der Zürcher Steuerfuss-Systematik für diese Gemeinde; anderswo muss es nicht so sein. Der absolute Frankenbetrag schwankt stärker: CHF 271 in Zug, CHF 1'488 in Basel, bei identischem Einkommen und identischem Zivilstand. Die Differenz folgt dabei nicht einfach dem allgemeinen Steuerniveau der Gemeinde: Zürich ist bei der Gesamtsteuer die zweitteuerste Gemeinde in dieser Liste, hat aber die zweitkleinste Kirchensteuer-Differenz (CHF 708); Schwyz ist deutlich günstiger und liegt mit CHF 858 trotzdem darüber.

Wie die Differenz zustande kommt

Die "Differenz" in der Tabelle ist die Subtraktion zweier Zeilen aus demselben Steuer-Cache – für dasselbe Einkommen, denselben Zivilstand, dieselbe Gemeinde. Damit kommt sie dem nahe, was ein Austritt an genau dieser Steuerrechnung ändern würde, solange alle anderen Faktoren (Einkommen, Abzüge, Wohnort) gleich bleiben. Eine Prognose für die eigene Steuerrechnung ist sie nicht. Bei anderem Einkommen, anderem Zivilstand oder mit Kindern verschieben sich Kirchen- und Gesamtsteuer, oft nicht im gleichen Verhältnis.

Kirchensteuer auch für Unternehmen

In mehreren Schweizer Kantonen zahlen neben natürlichen auch juristische Personen – also Unternehmen – Kirchensteuer, sofern sie einer entsprechenden Landeskirche zugehören oder der Kanton dies pauschal so vorsieht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht die kantonalen Kirchensteuersätze für juristische Personen regelmässig im "Steuermäppchen" (estv.admin.ch); dort lässt sich pro Kanton nachlesen, ob und wie hoch dieser Zuschlag für Firmen ausfällt. Für eine Einzelperson, die über einen Austritt nachdenkt, ist das ein Randfakt. Es zeigt immerhin, dass Kirchensteuer in der Schweiz zum kantonalen Gesamtsteuersystem gehört und nicht allein Privatpersonen betrifft.

Der Austritt: Bundesrecht und kantonale Regeln

Bundesrechtlich klar geregelt ist Folgendes: Nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch Art. 303 Abs. 3 (fedlex.admin.ch) ist ein Kind ab dem vollendeten 16. Altersjahr religionsmündig und entscheidet danach selbständig über Konfession, Religionsausübung sowie Ein- und Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Die elterliche Bestimmungsgewalt endet an diesem Punkt.

Je nach Kanton und Kirchgemeinde unterschiedlich geregelt sind dagegen die genaue Form der Austrittserklärung, die Frage einer amtlich beglaubigten Unterschrift, die Frist bis zur Wirksamkeit und eine allfällige Gebühr. Diese Details ändern sich gelegentlich. Für die konkrete Vorgehensweise bleiben die eigene Kirchgemeinde bzw. das kantonale Konfessionsamt die verlässlichste Anlaufstelle; diese Übersicht kann das nicht leisten.

Grenzen dieser Übersicht

Konfessionen bekannt sind (Zürich), unterscheiden sie sich hier nicht – das muss nicht überall so sein.

sind gerechnet. Bei Verheirateten mit Kindern verschiebt sich sowohl die Gesamtsteuer als auch der Kirchensteuer-Anteil, teils deutlich anders als hier.

Diese Übersicht liefert ausschliesslich die Zahl, keine Wertung.

Steuerfüsse und damit auch diese Differenzen.

Daten für ein bestimmtes Beispiel.

Selbst durchrechnen

Die eigene Kirchensteuer-Differenz lässt sich am genauesten mit dem eigenen Einkommen und der eigenen Wohngemeinde ermitteln – nicht mit den Beispielwerten oben.

Jetzt mit den eigenen Zahlen rechnen

Siehe auch: Steuerfuss erklärt für den Hintergrund, wie sich ein Steuerfuss überhaupt zusammensetzt.

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