Danilo · Aktualisiert 2026-09-29 · Quellen: ESTV Steuerdaten 2026 (via Zügles Steuer-Cache); Steuersatz und Steuerfuss, ESTV, https://www.estv2.admin.ch/stp/ds/e-steuersatz-steuerfuss-de.pdf; Kanton Zürich, Aktuelle Gemeindesteuerfüsse, https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/steuerstatistiken/aktuelle-gemeinde-steuerfuesse.html
Was ist der Steuerfuss – und warum zahlt der Nachbarort so viel weniger?
Freienbach und Schübelbach liegen beide im Kanton Schwyz, keine zehn Fahrminuten auseinander. Trotzdem zahlt eine alleinstehende Person mit CHF 130'000 Einkommen in Schübelbach jedes Jahr rund CHF 3'800 mehr Steuern als in Freienbach – für dasselbe Einkommen, im selben Kanton, ohne dass sich sonst etwas am Steuerrecht ändert. Beide Gemeinden unterstehen demselben kantonalen Steuergesetz. Den Unterschied macht ein einziger Mechanismus: der Steuerfuss.
Drei Ebenen, drei Rechnungen
Die Einkommenssteuer einer natürlichen Person in der Schweiz setzt sich aus drei Teilen zusammen, die nacheinander berechnet werden:
- Bundessteuer – ein fixer, gesetzlich definierter Tarif, identisch für alle
Personen mit demselben steuerbaren Einkommen, unabhängig vom Wohnort.
- Kantonssteuer – berechnet aus der sogenannten "einfachen Steuer" (einem vom
Kanton festgelegten Grundtarif auf das steuerbare Einkommen), multipliziert mit dem kantonalen Steuerfuss.
- Gemeindesteuer – dieselbe einfache Steuer, multipliziert mit dem **Steuerfuss
der Wohngemeinde** (und, bei Kirchenzugehörigkeit, zusätzlich mit einem Kirchensteuerfuss).
Der Steuerfuss ist damit ein Vervielfacher und kein eigener Tarif: Kanton und Gemeinde legen jedes Jahr politisch fest, mit welchem Faktor die einfache Steuer multipliziert wird, um die tatsächlich geschuldete Steuer zu ergeben. In vielen Kantonen wird dieser Faktor als Prozentsatz ausgedrückt (z. B. "115 % der einfachen Steuer"), in anderen als absolute Zahl (z. B. "2.14 Einheiten") – das Prinzip bleibt dasselbe: einfache Steuer × Steuerfuss = geschuldete Steuer (ESTV, "Steuersatz und Steuerfuss").
Die Bundessteuer bleibt davon komplett unberührt. Ob jemand in Freienbach oder in Schübelbach wohnt, ändert nichts an der Bundessteuer-Rechnung – der ganze Unterschied zwischen zwei Gemeinden im selben Kanton entsteht ausschliesslich auf der kantonalen und der kommunalen Ebene, weil die einfache Steuer für beide identisch ist, aber der Gemeinde-Steuerfuss variiert.
Warum Nachbargemeinden trotzdem unterschiedlich sind
Jede Gemeinde beschliesst ihren eigenen Steuerfuss jedes Jahr neu, meist über die Gemeindeversammlung oder das Parlament, im Rahmen des kommunalen Budgets. Eine Gemeinde mit hohen Steuereinnahmen aus anderer Quelle (etwa vielen ansässigen Firmen, hohem Grundstückwert oder wenig Infrastrukturbedarf) kann ihren Steuerfuss tief ansetzen und trotzdem ihre Ausgaben decken. Eine Gemeinde mit grösserem Investitionsbedarf – neue Schule, Wasserleitung, Alterspflege – braucht bei gleicher Einwohnerzahl einen höheren Steuerfuss, um dieselben Ausgaben zu finanzieren. Das gilt auch für unmittelbare Nachbargemeinden innerhalb desselben Kantons und derselben kantonalen Gesetzgebung: der kantonale Teil der Rechnung ist für alle gleich, aber der kommunale Teil nicht.
Die Zahlen: fünf Gemeinden am March-/Höfe-Gebiet, Kanton Schwyz
Die folgenden Steuerbeträge stammen aus Zügles Steuer-Cache für das Steuerjahr 2026 und sind exakte Werte für das jeweilige Profil – kein Schätzwert.
| Gemeinde | Alleinstehend, CHF 130'000/Jahr | Verheiratet, 2 Kinder, CHF 130'000/Jahr |
|---|---|---|
| Freienbach | CHF 9'216 | CHF 3'477 |
| Wollerau | CHF 9'216 | CHF 3'477 |
| Feusisberg | CHF 9'381 | CHF 3'551 |
| Lachen | CHF 11'229 | CHF 4'381 |
| Schübelbach | CHF 13'043 | CHF 5'196 |
Für die alleinstehende Person mit CHF 130'000 liegt zwischen dem günstigsten Wert (Freienbach/Wollerau, CHF 9'216) und dem teuersten (Schübelbach, CHF 13'043) eine Differenz von CHF 3'827 pro Jahr – für dasselbe Einkommen, denselben Kanton, dieselbe Bundessteuer. Freienbach und Wollerau liegen in beiden Profilen exakt gleichauf. Beim verheirateten Profil mit Kindern schrumpft die Spanne zwischen Freienbach/Wollerau und Schübelbach auf CHF 5'196 − CHF 3'477 = CHF 1'719 pro Jahr: Der Steuerfuss wirkt auf die einfache Steuer, und die fällt nach Abzügen (hier: Kinderabzüge) kleiner aus. Der Effekt ist also nicht über alle Profile gleich gross.
Zum Vergleich, ausserhalb des Höfe-/March-Gebiets: Küsnacht (ZH) liegt bei CHF 15'391, Uster (ZH) bei CHF 18'151 und die Stadt Zürich bei CHF 18'647 – jeweils für dieselbe alleinstehende Person mit CHF 130'000. Die Unterschiede zwischen Kantonen (Schwyz gegen Zürich) können grösser ausfallen als die zwischen Gemeinden im selben Kanton; innerhalb eines Kantons wie Zürich bestehen aber ebenfalls deutliche Gemeinde-Unterschiede (Küsnacht unter Uster und Zürich). Der Steuerfuss-Effekt ist also nicht auf Schwyz beschränkt; er gilt in jedem Kanton, der seinen Gemeinden eigene Steuerhoheit belässt. Ein ausführlicherer Vergleich zweier ganzer Kantone folgt im Guide Schwyz gegen Zürich.
Die Postleitzahl verrät nicht die Gemeinde
Ein praktischer Stolperstein bei diesem Thema: mehrere Schwyzer Postleitzahlen decken mehr als eine Gemeinde ab, und jede Gemeinde hat ihren eigenen Steuerfuss. Postleitzahl 8853 etwa gehört sowohl zu Lachen als auch – für einzelne Adressen – zu Nachbargemeinden im selben Bezirk March; Postleitzahl 8863 deckt sowohl Schübelbach (SZ) als auch Benken (SG) ab, zwei verschiedene Kantone mit komplett unterschiedlicher Steuerrechnung. Wer nur die Postleitzahl eingibt, kann versehentlich in der falschen Gemeinde landen – und damit einen völlig falschen Steuerbetrag sehen. Zügle löst das, wo möglich, über den Gemeindenamen oder eine eindeutige Adresse auf, nie über die Postleitzahl allein.
Was diese Zahlen nicht zeigen
- Der Steuerfuss selbst – die konkreten Prozentsätze oder Einheiten, die Kanton und
Gemeinde für 2026 beschlossen haben – ist hier absichtlich nicht beziffert. Zügles Steuer-Cache speichert nur den daraus resultierenden Gesamtbetrag pro Profil, nicht den Steuerfuss selbst als eigene, jederzeit abrufbare Zahl. Für den exakten, aktuellen Steuerfuss einer bestimmten Gemeinde die Website der kantonalen Steuerverwaltung konsultieren (für den Kanton Zürich z. B. die "Aktuellen Gemeindesteuerfüsse" des Kantons).
- Vermögenssteuer, Liegenschaftssteuer und weitere Steuerarten sind hier nicht
enthalten – dieser Guide behandelt ausschliesslich die Einkommenssteuer für ein bestimmtes Bruttoeinkommen.
- Der Steuerfuss ändert sich jährlich. Ein für 2026 gültiger Vergleich muss nicht
für das Vor- oder Folgejahr gelten – Gemeinden senken oder erhöhen ihren Steuerfuss je nach Budgetlage.
- Kirchensteuer ist in den obigen Zahlen nicht enthalten (Profil "ohne
Konfession"); mit Kirchenzugehörigkeit kommt ein weiterer, von der Kirchgemeinde festgelegter Steuerfuss hinzu. Mehr dazu im Guide Kirchensteuer.
- Diese Auswertung ist keine Steuerberatung, sondern eine Auswertung öffentlicher
Steuerdaten für ein bestimmtes Einkommen und Profil.
Selbst durchrechnen
Der Steuerfuss-Effekt gilt für jedes Einkommen anders, weil sich Abzüge und Progressionsstufen nicht linear verhalten. Am zuverlässigsten lässt sich die eigene Situation mit dem eigenen Einkommen und der eigenen Familiensituation prüfen: