Danilo · Aktualisiert 2026-09-12 · Quellen: Schweizerisches Obligationenrecht (OR) Art. 253ff., insb. 266c und 257e, fedlex.admin.ch; ch.ch (Ab- und Anmelden bei der Wohngemeinde); Die Post (Nachsendeauftrag)
Umzugs-Checkliste: Der zeitliche Ablauf in der Schweiz
Wer noch nie in der Schweiz umgezogen ist, unterschätzt oft, wie viel an feste Fristen gebunden ist: die Kündigung der alten Wohnung, die Meldung bei zwei verschiedenen Gemeinden, die Kaution, die Post. Diese Checkliste ordnet die Schritte in der Reihenfolge, in der sie normalerweise anfallen. Sie ist eine Übersicht, was wann zu tun ist und wo man die verbindliche Auskunft findet, und keine Rechts- oder Steuerberatung.
1. Die Kündigungsfrist der alten Wohnung prüfen
Das Mietverhältnis für Wohnräume kann laut Gesetz mit einer Frist von mindestens drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin gekündigt werden; fehlt ein solcher, gilt das Ende einer dreimonatigen Mietdauer (Art. 266c OR). In der Praxis legt aber fast jeder Mietvertrag selbst eine Frist und feste Termine fest (oft Ende März, Juni, September oder Dezember, je nach Region) – massgebend ist zuerst der Vertrag, das Gesetz nur, wenn der Vertrag dazu schweigt. Der genaue Kündigungstermin unterscheidet sich je nach Ort: in manchen Gemeinden sind orts- oder kantonsübliche Termine anders gesetzt als das Kalenderdatum. Wer sich nicht sicher ist, prüft den eigenen Mietvertrag zuerst und fragt im Zweifel bei der Schlichtungsbehörde des Kantons oder beim Mieterverband nach.
Faustregel: Kündigung so früh wie möglich einreichen, sicherheitshalber eingeschrieben und unter Einhaltung der im Vertrag genannten Frist und des genannten Termins.
2. Einen Nachmieter suchen (wenn man vorzeitig raus will)
Wer die Wohnung vor Ablauf der ordentlichen Frist verlassen möchte, kann dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen – nimmt der Vermieter diesen ohne triftigen Grund nicht an, bleibt der abziehende Mieter unter Umständen trotzdem aus der Haftung. Wie das im Detail funktioniert, welche Anforderungen ein Nachmieter erfüllen muss und was "zumutbar" bedeutet, ist ausführlich in einem eigenen Beitrag erklärt: Vorzeitig kündigen mit Nachmieter.
3. Bewerbungsunterlagen für die neue Wohnung zusammenstellen
Für eine Bewerbung verlangen Vermieter in der Schweiz meist: einen aktuellen Betreibungsregisterauszug, die letzten Lohnabrechnungen oder einen Arbeitsvertrag, ein ausgefülltes Bewerbungsformular und häufig eine Kopie des Ausweises. Der Betreibungsregisterauszug ist dabei das Dokument, das am meisten Rückfragen auslöst – wo man ihn beantragt, was er zeigt und was ein Eintrag bedeutet, steht im Beitrag Was zeigt ein Betreibungsauszug?. Diesen Auszug früh beantragen, da die Ausstellung je nach Betreibungsamt einige Tage dauern kann.
4. Die Kaution regeln
Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatsmietzinse als Sicherheit verlangen (Art. 257e OR). Diese Kaution muss auf einem auf den Namen des Mieters lautenden Bankkonto oder -depot hinterlegt werden – nicht auf ein Konto des Vermieters. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter ein Jahr Zeit, gegenüber der Bank einen Anspruch geltend zu machen; verstreicht dieses Jahr ohne Anspruch, kann der Mieter die Rückzahlung verlangen. In der Praxis heisst das: die Kaution möglichst früh mit der Bank einrichten (viele Banken bieten dafür ein "Kautionskonto" an), damit der Mietvertrag rechtzeitig unterschrieben werden kann.
5. Die Wohnungsübergabe protokollieren
Bei Ein- und Auszug wird die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter oder der Verwaltung besichtigt und ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand und vorhandene Mängel festhält. Dieses Protokoll ist später die Grundlage dafür, welche Schäden dem Mieter angelastet werden können und welche schon vorher da waren – deshalb lohnt es sich, jeden Mangel (auch kleine) sofort einzutragen und wenn möglich zu fotografieren, statt sich später auf die Erinnerung zu verlassen.
6. Ab- und Anmeldung bei der Gemeinde
Wer den Wohnsitz wechselt, muss sich bei der alten Gemeinde abmelden und bei der neuen Gemeinde anmelden. Laut ch.ch gilt dafür in der Regel eine Frist von rund zwei Wochen nach dem Umzug – die genaue Frist legt aber jeder Kanton beziehungsweise jede Gemeinde selbst fest, sie kann je nach Ort etwas kürzer oder länger ausfallen. Die Abmeldung ist üblicherweise gratis, für die Anmeldung erhebt die neue Gemeinde in der Regel eine Gebühr, deren Höhe von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Zieht man innerhalb derselben Gemeinde um, entfällt die Abmeldung; es genügt, die neue Adresse zu melden. Viele Kantone bieten die Meldung online an (eUmzugCH); ob das für die eigene Gemeinde gilt, steht auf deren Website.
Wichtig für die Steuerrechnung: Massgebend für die Steuerpflicht ist die politische Gemeinde, nicht die Postleitzahl. Mehrere Gemeinden teilen sich dieselbe PLZ – ein bekanntes Beispiel ist 8863, das sowohl Schübelbach (SZ) als auch Benken (SG) abdeckt, zwei verschiedene Kantone mit ganz unterschiedlichen Steuerrechnungen. Bei der Anmeldung zählt daher der tatsächliche Gemeindename, nicht nur die PLZ auf dem Formular.
7. Adresse ändern lassen
Die Post bietet einen Nachsendeauftrag an, der Briefpost für eine bestimmte Zeit an die neue Adresse weiterleitet. Er ersetzt die Meldung bei der Gemeinde nicht. Er ist eine Übergangslösung, damit in der Umzugsphase nichts verloren geht. Parallel dazu lohnt es sich, eine Liste zu führen, wen man sonst noch informieren muss: Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Versicherungen, Handy-Abo, Steuerbehörde (falls nicht schon über die Gemeinde erfasst) und, falls vorhanden, die Schule der Kinder.
8. Versicherungen anpassen
Die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung sind in der Regel an die Adresse gebunden und müssen beim Versicherer aktualisiert werden. Ob und wie sich die Prämie durch den Umzug ändert, hängt vom Versicherer und vom neuen Wohnort ab – das lässt sich am zuverlässigsten direkt bei der eigenen Versicherung klären.
9. Schule und Kinderbetreuung
Zieht die Familie in eine andere Gemeinde, ist die neue Wohngemeinde in der Regel für die Schulanmeldung zuständig. Fristen und Zuständigkeiten (Schulsekretariat, Schulpflege oder vergleichbare Stelle) unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und sollten möglichst früh – idealerweise schon vor dem eigentlichen Umzug – bei der neuen Gemeinde erfragt werden, insbesondere bei einem Wechsel während des Schuljahres.
10. Die Steuerdifferenz prüfen
Ein Wohnsitzwechsel verändert praktisch immer die Steuerrechnung, weil Gemeinde- und Kantonssteuern an den Wohnsitz gebunden sind. Der Steuerfuss unterscheidet sich, und Kanton und Gemeinde selbst haben unterschiedliche Tarife. Wie gross dieser Unterschied für das eigene Einkommen und die eigene Situation ausfällt, lässt sich am besten mit den eigenen Zahlen nachrechnen, statt sich auf einen allgemeinen Vergleich zu verlassen.
Was diese Checkliste nicht zeigt
- Die genauen Kündigungstermine und -fristen hängen vom Mietvertrag und vom Ortsgebrauch
ab; diese Checkliste nennt nur die gesetzliche Grundlage, nicht den für eine bestimmte Wohnung geltenden Termin.
- Gebühren für die An- und Abmeldung sowie die genaue Meldefrist unterscheiden sich von
Gemeinde zu Gemeinde – hier gilt immer die Auskunft der jeweiligen Gemeinde.
- Nichts hier ersetzt eine Rechtsberatung im Einzelfall, etwa bei Streit über die Kaution
oder das Übergabeprotokoll.
- Zügle kennt weder Fahrzeiten noch die Verfügbarkeit einer bestimmten Wohnung; es
vergleicht Steuern, Miete und – wo vorhanden – Pendelkosten.
Selbst durchrechnen
Ob sich ein Umzug auch finanziell lohnt, hängt von der Steuerdifferenz, der neuen Miete und den Pendelkosten ab. Mit den eigenen Zahlen lässt sich das direkt nachrechnen: